HNO Ärzte, Kinderärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte können bei Bedarf Rezepte für logopädische Therapie verordnen. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt freundlich darauf an.
Allgemeines
Kinder bis 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich
Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen laut § 61 SGB V mit einer Zuzahlung von 10% der Gesamtkosten der Heilmittelverordnung rechnen (je nach Krankenkasse).
zusätzliche Rezeptgebühr von 10 Euro pro Rezept ab 18 Jahre
Therapiebereiche
"Sprache entsteht im Kopf, Sprechen geschieht mit dem Mund, Schlucken übernimmt der Kehlkopf und Stimme ist hörbare Luft..."
Dies ist lediglich eine vereinfachte Erklärung des komplexen Zusammenspiels von Nerven und Muskeln der logopädischen Therapiebereiche.
Diese Tabelle soll Ihnen einen kleinen Überblick in die 4 logopädischen Arbeitsfelder geben. Die individuellen Inhalte und Ziele der Therapie werden nach einer logopädischen Diagnostik gemeinsam mit Ihnen festgelegt.